AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsbestandteil und gelten vom Kunden als anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichungen und mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das Konzept, die Ideenvorgabe sowie die Preiskalkulation ist Eigentum der Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG und darf nicht von Dritten ohne Zustimmung der Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG für andere Projekte genutzt, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.


2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle auf unserer Internetseite und in Druckerzeugnissen genannten Preise sind Abholpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und Lieferwege. Die Personalkosten wurden nach ihren Vorgaben kalkuliert, bei nicht sachgemäßer Vorbereitung oder unvorhergesehenen Problemen behalten wir uns eine evtl. Nachkalkulation vor.


3. Auslieferung

Die Auslieferung erfolgt an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und des Leihzubehörs und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der georderten Waren, des Leihzubehörs und der Dienstleistungen auf einer Durchschrift der vom Auslieferungspersonal ausgehändigten Quittung oder Rechnung. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einstellen können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten behalten wir uns ggf. eine Mehraufwandspauschale vor.


4. Unterbringung für Personal oder Darsteller

Bei Künstlerbuchung stellt der Veranstalter eine geeignete, der Witterung entsprechend beheizt und saubere Umkleide- und Aufenthaltsmöglichkeit (inklusive ausreichender Bestuhlung und Garderobe) kostenfrei zur Verfügung. Geeignete, sich in der Nähe befindliche Stellflächen für PKW und Kleintransporter sind ebenfalls vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Etwaig anfallende Kosten (z. B. Parkgebühren für kostenpflichtige Parkplätze oder Tiefgaragen) werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.


5. Baufreiheit und Strombedarf

Eine rechtzeitige Baufreiheit und freie Zufahrt zum Aktionsort ist vom Veranstalter zu sichern. Eine entsprechende Einfahrts- bzw. Zutrittsgenehmigung wird der Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt.


6. Gesetzliche Abgaben

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen, bei denen Ton- und/oder Filmträger der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die notwendigen Aufführungs- und Nutzungsrechte vom Veranstalter angemeldet und die erforderlichen Gebühren beglichen werden müssen.


7. Bezahlung

Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nichts anderes vereinbart ist, bei Anlieferung. Bei einem Auftragswert von über 1000,00 EUR behalten wir uns eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung vor. Geht eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgemäß ein und wird nach entsprechender Aufforderung keine Zahlung geleistet, berechtigt dies die Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG nach entsprechender Mahnung und Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages.


8. Gewährleistung

Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die ausgelieferten Waren sorgfältig und vorschrifts-mäßig transportiert werden. Der Kunde hat die Ware mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z. B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit evtl. fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nach-bessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.


9. Haftung

Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für Leihwaren durch die Opitz Catering & Fleischerei GmbH & Co. KG oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigungen und Bruch auf den Kunden über.


10. Rücktritt

Für alle Aufträge bei einem Warenwert von bis zu 500,00 Euro akzeptieren wir einen Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungstag ohne Kostenbelastung.

Für alle anderen Aufträge gilt folgendes:
Tritt der Besteller von fest gebuchten Veranstaltungen oder Büffet- oder Warenbestellungen innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind wir berechtigt, 50 % der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen.
Tritt der Besteller von fest gebuchten Veranstaltungen oder Büffet- oder Warenbestellungen innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind wir berechtigt, 80 % der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen.
Tritt der Besteller von fest gebuchten Veranstaltungen oder Büffet- oder Warenbestellungen innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind wir berechtigt, 90 % der Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen.
Kann der Besteller nachweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, gilt ein geringerer Schadensbetrag.


11. Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet.


12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig -Leipzig.